Donnerstag, 23. Februar 2012
 
 

Informationen zur An- und Abmeldung


Vorrangig finden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze Kinder aus der Gemeinde Vahlberg Aufnahme, soweit sie den altersgemäßen Voraussetzungen entsprechen und keine zwingenden pädagogischen oder gesundheitlichen Gründe gegen eine Aufnahme sprechen. Auf die Aufnahme besteht kein Anspruch.

Die Kinder werden auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt durch den Bescheid des Vorstandes des Mini-Club Vahlberg e. V. Stehen nicht genügend Plätze zur Verfügung, entscheidet das Eingangsdatum des Antrages, welches Kind aufgenommen wird. Kinder, die in dem Jahr zur Schule kommen, werden vorrangig aufgenommen.

Kinder können vom Besuch der Kindertagesstätte mit einer Frist von mindestens 1 Monat zum Ende eines Quartals schriftlich abgemeldet werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist der 30.06. eines Jahres, an diese Stelle tritt der 31.07. eines Jahres.

Unsere Anmeldunsgunterlagen können Sie sich icon hier herunterladen.

Die Beiträge richten sich nach der aktuellen "Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten der Samtgemeinde Schöppenstedt"
 
 

Technische Umsetzung und Betreuung: agentur N-Di